Die Bundesnetzagentur hat ihren Festlegungsentwurf zur Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen veröffentlicht (KANU 2.0). Diese Festlegung unterstützt regulatorisch die Transformation des Gasnetzes. Mit KANU 2.0 werden die Abschreibungsmodalitäten für Gasnetzbetreiber bundesweit weitgehend flexibilisiert. Hintergrund ist die Erwartung, dass bei abnehmenden Nutzerzahlen die Kosten nicht im gleichen Maße sinken. Ohne die vorgeschlagene Anpassung müssten die verbleibenden Nutzer im Laufe der Zeit immer höhere Entgelte tragen.
Mit der Flexibilisierung der Abschreibungsmodalitäten können die Netzbetreiber Kosten nun zeitlich so auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte bis 2045 verteilen, dass sie von möglichst vielen Kunden getragen werden können. Dadurch wird verhindert, dass Kunden, die langsamer als andere aus der Erdgasnutzung aussteigen, am Ende des Transformationsprozesses zu hohe Belastungen tragen müssen. Gleichzeitig gewährleistet der Festlegungsentwurf, dass Netzbetreiber ihre notwendigen Investitionen in die Erdgasnetze weiterhin amortisieren können. Die Vorgaben berücksichtigen hierbei die Heterogenität der Netze.
Der Festlegungsentwurf erlaubt den Netzbetreibern erheblich kürzere Nutzungsdauern als bisher. Teile von Gasnetzen können in Ausnahmefällen bis zum Jahr 2035 und in der Regel bis 2045 abgeschrieben werden. Zusätzlich werden degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 % erlaubt. Damit sollen die Abschreibungen an die zukünftig sinkenden Absatzmengen angepasst werden. Die Netzbetreiber können dadurch ihre Investitionen weitestgehend amortisieren und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für den Transformationsprozess sichern.
Einführung schon 2025
Die neuen Abschreibungsmodalitäten sollen bereits in den Netzentgelten ab dem Jahre 2025 angesetzt werden können. Die Netzbetreiber sind jedoch nicht verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Regelungen anzuwenden. So können sie auch z. B. die Verabschiedung von kommunalen Wärmeplanungen vor einer Umstellung der Abschreibungsmodalitäten abwarten. Schnellere Abschreibungen gehen in der Anfangsphase der Gasnetztransformation grundsätzlich mit höheren Entgelten einher. Diese hängen jeweils stark von der regionalen Umsetzung der Wärmewende ab. Die Bundesnetzagentur geht jedoch von einem moderaten Entgeltanstieg aus.
Die Bedeutung von Erdgas wird bereits mittelfristig in vielen Sektoren abnehmen. Ein größerer Rückgang der Gasanschlüsse ist derzeit zwar noch nicht zu verzeichnen. Jedoch ist bereits absehbar, dass es zu regional höchst unterschiedlichen Bedarfen und Nutzungen der Gasnetze kommen wird. Ein erheblicher Teil des Erdgasnetzes wird über das Jahr 2045 hinaus nicht mehr genutzt werden. Einige Länder und Kommunen planen einen noch schnelleren Ausstieg aus der Gasversorgung. Teile des Fernleitungsnetzes und vereinzelt des Verteilernetzes werden für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. Der verbleibende Teil des Netzes wird stillgelegt.