Die Europäische Union verschärft die Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Mit der im September 2024 verabschiedeten Verordnung (EU) 2024/2462 hat die EU verbindliche Vorgaben erlassen, die ab 2026 schrittweise in Kraft treten und den Einsatz bestimmter PFAS in zahlreichen Produkten untersagen.
Vor allem Alltagsprodukte sind betroffen, darunter Textilien, Lebensmittelverpackungen aus Papier und Karton, Kosmetika sowie Feuerlöschschäume. Die Verordnung stellt einen weiteren wichtigen Schritt im Umgang mit dieser Stoffgruppe dar, die aufgrund ihrer hohen Umweltpersistenz seit Jahren politisch und gesellschaftlich kontrovers diskutiert wird.
PFAS sind synthetische Chemikalien, die sich durch hohe chemische Stabilität sowie wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften auszeichnen. Diese Eigenschaften machten sie über Jahrzehnte in vielen industriellen und gewerblichen Anwendungen unverzichtbar. Gleichzeitig bestehen für zahlreiche PFAS gesundheitliche Bedenken, da sie sich dauerhaft in Umwelt und Organismen anreichern können. Die EU verfolgt daher das Ziel, Risiken schrittweise zu reduzieren und den Einsatz auf wirklich notwendige Anwendungen zu beschränken.
Keine PFAS in Verbraucherprodukten ab Oktober 2026
Die Verordnung sieht vor, dass erste Verbote ab April 2026 gelten, insbesondere für Feuerlöschschäume, die zu Ausbildungs-, Prüf- oder öffentlichen Feuerwehrzwecken eingesetzt werden. Ab Oktober 2026 dürfen die in der Verordnung festgelegten PFAS in vielen Verbraucherprodukten nicht mehr eingesetzt werden.
Weitere Einschränkungen werden in den folgenden Jahren eingeführt. Bestimmte Bereiche, etwa Medizintechnik, persönliche Schutzausrüstung oder Bauwesen, bleiben vorerst ausgenommen. Produkte, die vor den jeweiligen Stichtagen bereits in Verkehr gebracht wurden, sind nicht betroffen.
Die neue Verordnung ist Teil einer langfristigen europäischen Strategie. Einzelne PFAS wie PFOA wurden bereits in den vergangenen Jahren verboten. Parallel dazu läuft auf EU-Ebene ein weitergehender Regulierungsprozess: Im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH wurde ein Vorschlag für ein nahezu vollständiges PFAS-Verbot eingebracht. Dieser Vorschlag wurde öffentlich konsultiert und stieß auf außergewöhnlich große Resonanz von Industrie, Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft – ein Hinweis auf die Tragweite des Vorhabens.
Diskussion über ein Generalverbot dauert an
Im laufenden Jahr konzentrieren sich die Arbeiten der EU auf die Auswertung der Konsultation und die politische Abstimmung. Eine Entscheidung über ein umfassendes PFAS-Verbot steht noch aus. Experten gehen nicht davon aus, dass ein solches Generalverbot vor 2027 in Kraft treten wird. Die Richtung der europäischen Chemikalienpolitik ist jedoch eindeutig: Der regulatorische Druck auf PFAS-Anwendungen wird weiter zunehmen.
Für die Industrie hat diese Entwicklung weitreichende Folgen. Zunächst betreffen die neuen Verbote vor allem Konsumgüter, doch technische Anwendungen geraten zunehmend in den Fokus. Dies betrifft beispielsweise die Dichtungsindustrie, in der PFAS-haltige Fluorpolymere wie Polytetrafluorethylen aufgrund ihrer chemischen Beständigkeit, Temperaturfestigkeit und Langlebigkeit eine zentrale Rolle spielen. Auch wenn diese Anwendungen von der aktuellen Verordnung weitgehend unberührt bleiben, verfolgen Hersteller die Diskussion über ein mögliches Generalverbot mit großer Aufmerksamkeit.