Am 21. Mai hat der Europäische Rat ein neues Gas- und Wasserstoffmarktpaket verabschiedet, das gemeinsame Regeln für den Binnenmarkt bezüglich erneuerbarer Energien, Erdgas und Wasserstoff festlegt. Die Verordnung plant einen schrittweisen Ausstieg aus fossilen Gasen und die Integration neuer Gasformen. Diese neuen Bestimmungen sollen den Übergang zu erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen unterstützen und somit dazu beitragen, die Dekarbonisierungsziele der EU zu erreichen.
Das neu verabschiedete Gas- und Wasserstoffmarktpaket definiert Richtlinien für die Strukturierung des Erdgasmarktes und des zukünftigen Wasserstoffmarktes. Es beinhaltet spezifische Vorgaben für die Wasserstoffinfrastruktur, die den Transport, die Versorgung und die Speicherung regeln. Laut dem Europäischen Rat müssen die neuen Vorschriften eine integrierte und transparente Netzplanung in der gesamten EU gewährleisten, wobei der Grundsatz der „Energieeffizienz zuerst“ vorrangig behandelt wird. Gas- und Wasserstoffnetzbetreiber sind nun angehalten, einen zehnjährigen, zukunftsorientierten Entwicklungsplan für das EU-Netz zu erstellen.
Um den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu gewährleisten, will die EU ab 2049 keine langfristigen Verträge für fossiles Gas mehr abschließen. Mit den neuen Vorschriften will der Europäische Rat die Verwendung von kohlenstoffarmem Gas aus erneuerbaren Quellen fördern. Die Mitgliedstaaten wollen Tarifnachlässe und Anreize gewähren, um die Markt- und Systemintegration zu erleichtern, insbesondere für den entstehenden Wasserstoffmarkt. So soll ein gerechter Übergang gewährleisten werden. Dafür soll unter anderem ein freiwilliger Mechanismus eingerichtet werden, um den Wasserstoffmarkt fünf Jahre lang zu unterstützen.
Schutz vor Energiearmut
Kunden in abgelegenen Gebieten sollen durch das neue Paket besser vor Energiearmut geschützt werden. Zu den weiteren Maßnahmen der Mitgliedstaaten gehört die Entwicklung einer sogenannten „letzten Instanz“, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Die Richtlinie wird nun unterzeichnet und dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die Bestimmungen der Richtlinie anzupassen. Diese soll aber bereits nach sechs Monaten anwendbar sein.
Das Gas- und Wasserstoffmarktpaket ist Teil des Fit for 55-Paketes und zielt darauf ab, die bestehende Verordnung und die 2009 verabschiedete Richtlinie über Erdgas zu aktualisieren. Das Paket wurde im vergangenen Dezember (2023) vom Rat und vom Europäischen Parlament vorläufig angenommen und enthält detaillierte Pläne für eine neue Wasserstoffnetzbetreibergesellschaft (ENNOH), die unabhängig von den bestehenden Gas- und Stromnetzbetreibern (ENTSOG und ENTSOE) arbeiten soll.