Die EU-Kommission hat die Pläne der Bundesregierung genehmigt, den Bau des Wasserstoff-Kernnetzes mit drei Milliarden Euro zu fördern. Eine solche Genehmigung ist gemäß den Beihilfevorschriften der EU erforderlich, um Marktverzerrungen zu vermeiden.
Die Unterstützung erfolgt durch Staatsgarantien, mit denen die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Umwidmung bestehender Gasleitungen sowie den Bau neuer Wasserstoffleitungen und Verdichterstationen erhalten können. Diese Darlehen sollen zu Refinanzierungskosten gewährt werden, damit ihre Zinsen unter den aktuellen Marktsätzen liegen. Gemäß dem Konzept der Ampel-Koalition müssen die FNB die Gelder bis 2055 zurückzahlen. Die Höhe und der Zeitpunkt der Rückzahlungen sollen sich an den prognostizierten Anstieg der Wasserstoffnachfrage anpassen, wie es von Berlin und Brüssel erwartet wird.
Als Grund für ihre Entscheidung gab die Kommission an, dass das Kernnetz mit den Zielen der europäischen Wasserstoffstrategie und denen des „Fit for 55“-Pakets im Einklang stehe. Ohne die Fördermittel für das geplante Netz aus 9.700 Kilometer Wasserstoff-Pipelines könne die Nutzung von grünem Wasserstoff in Industrie und im Verkehr bis 2030 nicht hochgefahren werden. Zudem ergänze das Kernnetz mehrere Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEIs), insbesondere das von der Kommission im Februar dieses Jahres genehmigte IPCEI „Hy2Infra“.
Etablierung eines europäischen Wasserstoffmarkts
Die bei der EU zuständige Kommissarin für Wettbewerb Margrethe Vestager betonte, ein Kernnetz aus Wasserstoffpipelines sei „entscheidend”, um Investitionen in die Wasserstoffproduktion und -nutzung anzustoßen. Das Programm der Bundesregierung könne „erheblich” dazu beitragen, einen europäischen Wasserstoffmarkt zu etablieren. Zudem ließen sich dadurch „potenzielle Wettbewerbsverzerrungen minimieren.”
Für die Nutzung des Wasserstoff-Kernnetzes sollen die Rechtsvorschriften für den EU-Energiebinnenmarkt gelten. Diese Vorschriften gewährleisten, dass Dritte diskriminierungsfreien Zugang zum Netz haben und die Entgelte reguliert sind. Der Bau und Betrieb des Kernnetzes werden von der Bundesnetzagentur ausgewählten Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) finanziert. Es wird erwartet, dass das Netz in den ersten Betriebsjahren nur relativ wenige Nutzer haben wird, was dazu führen könnte, dass die anfänglichen Netzentgelte zu niedrig sind, um die Bereitstellungskosten des Netzes zu decken.
Die Bundesregierung hatte im November letzten Jahres ihren Entwurf für das Wasserstoff-Kernnetz vorgestellt. Im April dieses Jahres beschloss sie dann, die Frist für den Bau von 2032 auf 2037 zu verschieben, um die FNB finanziell zu entlasten. Die erste große Leitung soll bereits 2025 in Betrieb genommen werden.