Das deutsche Wasserstoff-Kernnetz öffnet sich für verbindliche Kapazitätsreservierungen. Ab Anfang 2026 können Unternehmen Ein- und Ausspeisekapazitäten sichern. Die 22 Netzbetreiber schaffen damit Planungssicherheit für Wasserstoffprojekte.
Die Betreiber des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes legen erstmals die Rahmenbedingungen für Kapazitätsreservierungen fest. Das Informationspaket gibt Marktteilnehmern konkrete Planungsgrundlagen für ihre H₂-Projekte. Die deutschen Netzbetreiber stimmen sich dabei eng mit europäischen Partnern ab, die parallel eigene User-Commitment-Prozesse starten.
Marktteilnehmer erhalten durch das Reservierungskonzept eine verlässliche Absicherung ihrer Liefergeschäfte. Später werden die Reservierungen in reguläre Kapazitätsbuchungen überführt. Das Reservierungsentgelt wird auf spätere Transportkosten angerechnet.
Cluster bilden das Rückgrat der Vermarktung
In der Startphase organisieren die Netzbetreiber die Vermarktung über Cluster aus strömungsmechanisch verbundenen Netzen. Innerhalb dieser Cluster definieren sie Angebotszonen.
Die fest frei zuordenbaren Wasserstoffkapazitäten (FWK) ermöglichen pfadunabhängige Transporte innerhalb des deutschen Marktgebietes. Zunächst gilt dies nur innerhalb der einzelnen Cluster. Mit dem Ausbau der Infrastruktur wachsen die Cluster zusammen – die FWK-Reichweite steigt schrittweise bis zur deutschlandweiten Abdeckung.
Transport zwischen Clustern bereits möglich
Besteht eine physische Verbindung zwischen Clustern, bieten die Netzbetreiber clusterübergreifenden Transport (CÜT) an. Kunden benötigen dafür je eine Ein- und Ausspeisereservierung in den verbundenen Clustern. Für den CÜT fallen keine zusätzlichen Reservierungsentgelte an.
Angebotszonen definieren Teilbereiche mit spezifischer Kapazität für Entry- und Exit-Punkte. Die Summe der vermarktbaren FWK darf die jeweilige Zonenkapazität nicht überschreiten. Die Netzbetreiber können Angebotszonen flexibel an den Markthochlauf anpassen.
Zugang an allen Netzpunkten
Unternehmen können Kapazitäten an sämtlichen Netzpunktarten reservieren – von Elektrolyseur-Anschlüssen über Verbrauchsanlagen bis zu Grenzübergangspunkten. FWK lassen sich innerhalb einer Angebotszone ohne zusätzliche Prüfungen an jedem Entry- und Exit-Punkt nutzen.
Regulierung schafft einheitliche Standards
Die Bundesnetzagentur steht kurz vor der Veröffentlichung der Festlegungsverfahren WaKandA und WasABi. Diese Regularien fließen in die Entwicklung gemeinsamer Vertragsstandards ein. Die Netzbetreiber arbeiten an einem einheitlichen Mustervertrag für Kapazitätsreservierungen.
Noch 2025 veröffentlichen die Betreiber den Reservierungsvertrag sowie die Cluster- und Zonenkapazitäten für 2026 bis 2030. Marktteilnehmer können auch Kapazitäten über 2030 hinaus reservieren. Die Kapazitäten für die Folgejahre werden rollierend in Abstimmung mit dem Netzentwicklungsplan veröffentlicht.
Der einheitliche Reservierungsstart erfolgt Anfang 2026. Bestehende Verträge zwischen Netznutzern und Netzbetreibern behalten ihre Gültigkeit.