Ursprünglicher Vorschlag
Die Definition von PFAS über CF2- und CF3-Bausteine erfasst neben den eigentlichen "Ewigkeitschemikalien" auch rund 30 Fluorpolymere – obwohl diese Materialien nachweislich nicht mobil, nicht bioakkumulierbar und nicht toxisch sind. Kritisiert wurde dabei insbesondere, dass Fluorpolymere für Industrieanlagen essenziell sind (z. B. PTFE-Dichtungen zur Emissionsminimierung), dies im ursprünglichen Dossier aber kaum berücksichtigt wurde.
Zur Diskussion standen zwei Restriktionsoptionen:
- RO1: Verbot nach 18 Monaten, ohne Ausnahmen
- RO2: verlängerte Übergangsfristen von 6,5 bis 13,5 Jahren, je nach Anwendung
Ursprünglich identifizierte Sektoren waren u. a. PFAS-Herstellung, Textilien/Leder/Bekleidung/Teppiche (TULAC), Lebensmittelkontaktmaterialien, Galvanik, Kosmetik, Skiwachs, Medizinprodukte, Transport, Elektronik, Energiesektor, Bauprodukte, Schmierstoffe sowie Petroleum- und Bergbauanwendungen.
Öffentliche Konsultation und neue Sektoren
In der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation (März–September 2023) gingen über 5.600 Kommentare ein. Dabei wurde deutlich, dass viele industrielle Fluorpolymer-Anwendungen – etwa Dichtungen – im ursprünglichen Dossier gar nicht erfasst waren.
Die fünf Dossier-Einreicher (Deutschland, Dänemark, Niederlande, Norwegen, Schweden) werteten die Kommentare aus und identifizierten acht zusätzliche Sektoren: Dichtungsanwendungen, technische Textilien, drucktechnische Anwendungen, weitere medizinische Anwendungen, Maschinenanwendungen sowie militärische Anwendungen, Explosivstoffe und breitere industrielle Nutzungen. Am 20. August 2025 veröffentlichte die ECHA das entsprechend überarbeitete Hintergrunddokument.
Dichtungstechnik: der spät erkannte, aber zentrale Sektor
Gerade der Sektor „Dichtungsanwendungen" zeigt exemplarisch, wie sehr die ursprüngliche Definition an der industriellen Praxis vorbeiging: Fluorpolymere wie PTFE, FKM oder PFA sind in Dichtungen, Membranen, Ventilsitzen und Kompensatoren im Anlagen- und Rohrleitungsbau seit Jahrzehnten Stand der Technik, gerade weil sie chemisch inert, temperaturbeständig und langlebig sind und dadurch Leckagen und Emissionen minimieren. Ein pauschales Verbot ohne Übergangsfristen (RO1) hätte hier unmittelbar Auswirkungen auf die Betriebssicherheit und Instandhaltung von Industrieanlagen, Wasser- und Abwasseranlagen sowie der chemischen Industrie, ohne dass kurzfristig gleichwertige Alternativen verfügbar wären.
Erst durch die Einreichungen aus der öffentlichen Konsultation 2023 und die daran anschließenden Expertengespräche wurde dieser Anwendungsbereich überhaupt als eigener Sektor erkannt und in die vertiefte Bewertung durch RAC und SEAC aufgenommen. Das erklärt auch, warum Dichtungsanwendungen in der bisherigen sektorspezifischen Zeitschiene der Ausschüsse vergleichsweise spät und erst im Rahmen der „horizontalen" bzw. zusätzlichen Sektoren behandelt wurden. Das führt zu entsprechend hoher Unsicherheit für Hersteller und Anwender von Dichtungstechnik, darüber welche Ausnahmeregelung (RO2 oder eine mögliche RO3) am Ende greifen wird.
Für die Dichtungsbranche bleibt damit vor allem die im RAC-Gutachten vom März 2026 formulierte Linie relevant: Ausnahmen ja, aber nur gekoppelt an strikte Risikomanagementmaßnahmen, Emissionsüberwachung, Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette und Berichtspflichten gegenüber der ECHA. Wie viel Spielraum SEAC der Dichtungstechnik am Ende tatsächlich einräumt, wird sich erst mit dem finalen Gutachten Ende 2026 zeigen.
Valve World Expo 2026 als Branchentreffpunkt zum Thema
Die Valve World Expo, die weltweit größte Fachmesse für Industriearmaturen, findet vom 1. bis 3. Dezember 2026 in Düsseldorf statt und damit genau in dem Zeitfenster, in dem das finale SEAC-Gutachten zur PFAS-Restriktion erwartet wird. Traditionell zieht die Messe mehrere hundert Aussteller aus den Bereichen Öl, Gas, Petrochemie, Chemie, Wasser-/Abwassertechnik sowie Maschinen- und Anlagenbau an; begleitet wird sie von einer parallel stattfindenden Fachkonferenz und einem frei zugänglichem Vortragsforum in Halle 3.
Für Hersteller und Anwender von Dichtungen, Ventilen und Armaturen dürfte die PFAS-Restriktion 2026 damit eines der zentralen Diskussionsthemen auf der Messe sein: Welche Ausnahmeregelungen für Fluorpolymer-Dichtungen sind realistisch, welche Alternativwerkstoffe sind bereits qualifiziert, und wie lassen sich die von RAC geforderten Risikomanagement- und Berichtspflichten in der Praxis umsetzen? Wer sich frühzeitig zum aktuellen Verfahrensstand und zu möglichen Substitutionsstrategien informieren möchte, findet auf der Valve World Expo voraussichtlich eine der wichtigsten Plattformen für den fachlichen Austausch dazu.
Aktueller Stand (Stand: August 2026)
Der Zeitplan hat sich gegenüber den ursprünglichen Erwartungen deutlich verschoben, ist inzwischen aber ein gutes Stück vorangekommen:
- 2. März 2026: Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) verabschiedete sein finales Gutachten. Es bewertet die bestehenden regulatorischen Maßnahmen als unzureichend und befürwortet eine EU-weite Beschränkung. Etwaige Ausnahmen sollten aus Sicht des RAC zwingend mit Risikomanagementmaßnahmen einhergehen, etwa standortspezifischen PFAS-Managementplänen, Lieferketten-Kommunikation, Verbraucherkennzeichnung und einer Emissions-Berichtspflicht gegenüber der ECHA.
- 10./26. März 2026: Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) einigte sich auf sein Entwurfsgutachten. Anders als RAC hält SEAC ein vollständiges PFAS-Verbot für „wahrscheinlich unverhältnismäßig" und spricht sich stattdessen für gezielte, anwendungsspezifische Ausnahmen aus. Diese sollen dort gelten, wo noch keine Alternativen verfügbar sind und eine Kosten-Nutzen-Abwägung dies rechtfertigt.
- 26. März – 25. Mai 2026: 60-tägige öffentliche Konsultation zum SEAC-Entwurfsgutachten. Themen wie das grundsätzliche Risiko von PFAS waren davon ausgenommen, da diese bereits im RAC-Gutachten behandelt wurden.
- bis Ende 2026: SEAC soll unter Einbeziehung der Konsultationsergebnisse sein finales Gutachten verabschieden. Damit ist die wissenschaftliche Bewertung durch die ECHA-Ausschüsse abgeschlossen.
Danach liegt der Ball bei der Europäischen Kommission: Sie muss auf Basis beider finaler Gutachten einen Beschränkungsvorschlag ausarbeiten. Das geschieht üblicherweise innerhalb von rund drei Monaten nach Eingang der Gutachten. Über diesen Vorschlag stimmt anschließend der REACH-Regelungsausschuss (bestehend aus Vertretern aller Mitgliedstaaten) mit qualifizierter Mehrheit ab (55 % der Staaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren). Nach Prüfung durch Rat und Europäisches Parlament würde die Regelung im Amtsblatt veröffentlicht und träte in Kraft.
Wird die EU in Zukunft PFAS-frei?
Nach aktuellem Stand zeichnet sich kein pauschales PFAS-Verbot ab, sondern eine differenzierte Regelung: RAC und SEAC sind sich zwar einig, dass eine EU-weite Beschränkung notwendig ist, uneinig aber im Ausmaß der Ausnahmen. Für die Industrie zentrale Anwendungen, z. B. Dichtungen oder andere aktuell nicht ersetzbare Einsatzbereiche, haben nach den bisherigen Stellungnahmen realistische Chancen auf zeitlich befristete oder an Risikomanagement geknüpfte Ausnahmeregelungen. Nicht dringend benötigte Verbraucheranwendungen wie Imprägnierungen für Outdoor-Bekleidung oder Teppiche dürften dagegen eher von einem grundsätzlichen Verbot betroffen sein.
Eine finale politische Entscheidung ist frühestens 2027 zu erwarten, da erst nach dem finalen SEAC-Gutachten (Ende 2026) der eigentliche Gesetzgebungsprozess durch die Kommission beginnt.
Weiterführender Link: ECHA: PFAS – Current status (Stand Ausschuss-Zeitplan) – echa.europa.eu