Kapazitätsreservierung: Der Markt zieht spürbar an
Seit dem 19. März 2026 können Erzeuger, Großabnehmer, Lieferanten und Händler im Wasserstoff-Kernnetz Ein- und Ausspeisekapazitäten für bis zu sieben Jahre im Voraus verbindlich buchen. Grundlage dafür bildet ein Marktinformationspaket, das die Netzbetreiber am 5. März 2026 veröffentlichten und das Clusterstruktur und Buchungsprozess festlegt.
Bis zum Stichtag 23. Juli 2026 reservierten Marktteilnehmer in den Netzclustern knapp 6 GW an Kapazitäten zahlungspflichtig. Das entspricht einer Verdopplung gegenüber dem Ausgangswert und übertraf die Erwartungen der Netzbetreiber. Damit befindet sich das Kernnetz laut FNB Gas nun in der Anfangsphase der kommerziellen Vermarktung.
Kritische Bestandsaufnahme
So dynamisch die Kapazitätsreservierung verläuft, so deutlich fallen die Warnsignale entlang der übrigen Wertschöpfungskette aus. Der Bundesrechnungshof erklärte in einem Sonderbericht Ende Oktober 2025, die deutsche Wasserstoffstrategie erfülle zentrale Wirtschaftlichkeitskriterien nicht, obwohl allein 2024 rund 4,3 Milliarden Euro und 2025 mehr als 3 Milliarden Euro an Fördermitteln bereitgestellt wurden. Er forderte einen Realitätscheck und einen Plan B, da das Festhalten am aktuellen Kurs Klimaziele, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Bundesfinanzen gleichermaßen gefährde.
Wolf-Peter Schill vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) beschreibt die Lage als branchenübergreifend schleppend. Als zentrale Hemmnisse werden immer wieder regulatorische Unsicherheit, hohe Investitions- und Betriebskosten sowie eine geringe Zahlungsbereitschaft der Abnehmer genannt.
Auf eines dieser Hemmnisse hat der Gesetzgeber reagiert: Das im April 2026 in Kraft getretene Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz stuft Erzeugung, Speicherung, Import und Transport von Wasserstoff bis 2045 als überragendes öffentliches Interesse ein, verkürzt Genehmigungsfristen und führt vollelektronische Verfahren ein. An den wirtschaftlichen Hemmnissen ändert das jedoch nichts.
Ausblick: Der Netzentwicklungsplan als nächste Weichenstellung
Schnellere Verfahren beantworten damit die Frage nach dem Wie, nicht die nach dem Wie viel. Diese entscheidet sich an anderer Stelle. Der im März 2026 konsultierte Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff 2025 führt das 2024 genehmigte Wasserstoff‑Kernnetz fort und zeigt zusätzliche Maßnahmen bis 2037 auf. Auf Basis des aktuellen Szenariorahmens, der sich stark an gemeldeten industriellen Bedarfen orientiert, ergibt sich im Plan ein Umfang von 7.007 Kilometern neuer Wasserstoffleitungen mit rund 20,1 Milliarden Euro Investitionsvolumen – teilweise als Ergänzung, teilweise als Fortschreibung des bereits genehmigten Kernnetzes.
Trotz ungelöster Fragen bei Erzeugung, Speicherung und Abnahme bleibt das Kernnetz der zentrale Hebel der Nationalen Wasserstoffstrategie: Mit wachsender Kapazitätsreservierung entsteht erstmals eine belastbare Datenbasis darüber, wo tatsächliche Nachfrage entsteht und wo die Politik nachsteuern muss.
Das im April 2026 in Kraft getretene Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz soll die Umsetzung beschleunigen: Es stuft Erzeugung, Speicherung, Import und Transport von Wasserstoff bis 2045 als überragendes öffentliches Interesse ein, verkürzt Genehmigungsfristen und führt vollelektronische Verfahren ein.