Die Installation von Trinkwasserdichtungen erfordert eine hohe Präzision, um Leckagen und potenzielle Verunreinigungen zu vermeiden. Dichtungen müssen oft an komplexe Formen und unterschiedliche Rohrdurchmesser angepasst werden können. Die einfache Installation und Wartung, ohne die Integrität des Trinkwassers zu beeinträchtigen, ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Darüber hinaus müssen die Dichtungen so gestaltet sein, dass sie eine langfristige Dichtungsleistung ohne regelmäßigen Austausch bieten, was nicht nur die Zuverlässigkeit des Systems erhöht, sondern auch die Betriebskosten senkt.
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Neben den direkten Anforderungen an die Trinkwasserdichtungen spielt auch der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit eine wichtige Rolle. Die verwendeten Materialien dürfen keine schädlichen Substanzen an das Wasser abgeben und müssen gleichzeitig umweltverträglich sein. Die Regulierung und Überwachung durch entsprechende Behörden und Zertifizierungsstellen stellt sicher, dass nur solche Dichtungen zum Einsatz kommen, die den strengen Richtlinien für Trinkwassersysteme entsprechen.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat spezifische Vorgaben für eine Vielzahl von Komponenten in der Trinkwasserversorgung erarbeitet. Für Faserweichstoffdichtungen dient die KTW-BWGL (Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser) als entscheidender Standard. Diese Richtlinie bewertet Produkte und Komponenten, die aus organischen Materialien gefertigt sind, hinsichtlich der verwendeten Rohstoffe sowie des Potenzials dieser Stoffe, in das Trinkwasser überzugehen.
In der Positivliste des UBA sind die Rohstoffe gelistet, die zur Herstellung von Elastomeren im Kontakt mit Trinkwasser verwendet werden dürfen. Diese Liste gilt auch für die mit Elastomeren gebundenen faserverstärkten Dichtungsplatten (FA – Dichtungsplatten auf Basis von Fasern). In der Liste sind im Teil 1 die vollständig bewerteten Stoffe aufgeführt (Monomere, Füllstoffe, Weichmacher, Alterungsschutzmittel, Verarbeitungs-Hilfsstoffe, Vernetzungsmittel, etc.). Die Positivliste Teil 2 listet nicht vollständig bewertete Stoffe auf. Die Verwendung dieser teilbewerteten Stoffe wurde nur bis zum 31. Dezember 2021 akzeptiert. Eine Übergangsfrist gibt noch etwas Zeit, aber die Umstellung auf neue Dichtungsmaterialien, die nur noch aus vollständig bewerteten Stoffen bestehen, ist unausweichlich.