Eine Erleichterung gibt es allerdings in Bezug auf die Cybersicherheit: Hier gelten die Vorgaben der MVO als erfüllt, wenn bereits eine Zertifizierung oder Konformitätserklärung gemäß dem European Cybersecurity Act 2019/881 über Cybersicherheit vorliegt. In dem Fall wird davon ausgegangen, dass auch den Anforderungen der MVO genüge getan wird, wie sie in den Abschnitten 1.1.9 und 1.2.1 der MVO definiert sind.
Höchste Sicherheitsstandards, strengere Regeln
Die MVO intensiviert die Sicherheitsanforderungen für eine spezifische Kategorie von Maschinen, die im Anhang I Teil B gelistet und in sechs Risikokategorien unterteilt sind. Maschinen dieser Kategorien, die aufgrund ihres erhöhten Risikopotentials klassifiziert sind, unterliegen einer strengeren Konformitätsbewertung, die nicht intern durchgeführt werden kann, sondern durch eine notifizierte Stelle erfolgen muss. Ziel ist es, die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards zu garantieren.
Zu diesen Kategorien zählen unter anderem Systeme, die Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen für Sicherheitsfunktionen verwenden und sich selbständig weiterentwickeln können. Maschinen, in die solche Systeme integriert sind, müssen ebenfalls von einer notifizierten Stelle bewertet werden. Weitere Beispiele für Maschinen, die eine externe Konformitätsbewertung benötigen, sind abnehmbare Gelenkwellen mit ihren Schutzeinrichtungen, Fahrzeugwartungslifte und Befestigungs- sowie Montagegeräte, die mit Magazinen für Schrauben oder Nägel ausgestattet sind.
Experten von TÜV SÜD raten dazu, den Anhang der MVO regelmäßig zu überprüfen, da die Liste der Maschinen, die eine Bewertung durch eine notifizierte Stelle erfordern, fortlaufend aktualisiert wird. Obwohl die MVO viele Übereinstimmungen mit der bisherigen Maschinenrichtlinie aufweist, bringen insbesondere die neuen Regelungen zur Cybersicherheit und zum Einsatz von KI signifikante Änderungen mit sich.
Für Unternehmensentscheider ist es daher ratsam, sich frühzeitig auf die Änderungen vorzubereiten. Oft ist eine Neubewertung der bestehenden Maschinen erforderlich, sei es aufgrund veränderter Software oder ergänzter Systeme des maschinellen Lernens. Wer proaktiv handelt, kann so Sicherheits- und Haftungsrisiken im Schadensfall minimieren.