Qualitätsanforderungen und Aufbereitung
Das für die Elektrolyse eingesetzte Reinstwasser, sogenanntes Ultra Pure Water (UWP), muss bestimmten Anforderungen entsprechen:
- Elektrische Leitfähigkeit: < 0,5 µS/cm
- TOC (Total Organic Carbon): < 0,1 mg/L
Die Qualitätsanforderungen von PEM-Elektrolyseuren sind dabei noch höher als die für alkalische Elektrolyseure.
Doch nicht nur das verwendete UWP muss bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen, sondern auch das Kühlwasser. So sollen die eingesetzten Materialien vor Korrosion geschützt und die Bildung von Belägen und Biofilmen minimiert werden. Die Richtwerte für das Kühlwasser sind beispielsweise in der VDI-Richtlinie 3803 zu finden.
Für die Produktion des UPW sind immer drei Schritte notwendig:
- Vorbehandlung
- Entsalzung (auch „make-up“ genannt)
- Nachbehandlung (auch „polishing“ genannt)
Jeder dieser drei Schritte kann aus mehreren Verfahren bestehen. Zur Aufbereitung kommen Techniken wie Umkehrosmose, Ionenaustausch und Destillation zum Einsatz.
Die erste Stufe der Wasseraufbereitung umfasst mechanische und chemische Verfahren. Dazu gehören die Filtration zur Entfernung von Schwebstoffen, eine Aktivkohlefiltration zur Beseitigung organischer Verbindungen, eine pH-Wert-Einstellung und die Wasserenthärtung. Diese Vorbehandlung sorgt dafür, dass das Wasser keimarm und partikelfrei ist. Dazu kann unter anderem eine Desinfektion mit Chlor und eine Fällung oder Flockung nötig sein. Der entscheidende Schritt der Wasserbehandlung ist die Entsalzung. Je nach Salzgehalt des Wassers unterscheidet sich der Aufwand der Entsalzung. Die Nachbehandlung ist immer ähnlich, unabhängig von der Rohwasserressource. Im Rahmen des Polishing findet noch eine weitergehende Entsalzung statt und gelöste Gase müssen aus dem Wasser entfernt werden.
Viele dieser Wasseraufbereitungsmethoden sind energieintensiv, was die Klimabilanz der Wasserstoffproduktion beeinträchtigen kann. Hinzu kommt, dass der Aufbau und Betrieb moderner Wasseraufbereitungssysteme sehr teuer ist.