, ##Auftragsnummer=[fe_6]## wir nähern uns mit großen Schritten der VALVE WORLD EXPO 2024! Um Ihnen bei Ihrer Vorbereitung bestmöglich zu assistieren, möchten wir Sie nachfolgend noch an ein paar wichtige Themen erinnern. Bitte prüfen Sie, ob folgende Kriterien bezüglich ihres Standbaus erfüllt sind:
Wandverkleidung: Die Stände können mit eigenem Material erstellt werden. Standrückseiten hat derjenige ab 2,50 m Bauhöhe in dem Farbspektrum weiß, grau oder beige so neutral und sauber zu gestalten, zu dessen Stand sie gehören, so dass die Interessen der Standnachbarn dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Freihalten der Gänge: Es ist aus Sicherheitsgründen unzulässig, die Flucht- und Rettungswege mit Standbaumaterialien oder sonstigen Einrichtungen zu verstellen. Unabhängig von der Hallengangbreite ist ein Mindestdurchgang von 1,20 m in den Gängen frei zu halten. Entlang der Standgrenzen zum Hallengang darf daher z.B. bei einer Gangbreite von 3,00 m beidseitig maximal ein Streifen von 0,90 m Breite zum Abstellen von Standbaumaterial genutzt werden.
Präsentationen/Musik auf der Fläche: Präsentationen, optische, sich langsam bewegende und akustische Werbemittel sowie musikalische oder audiovisuelle Wiedergaben sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen, nicht zu Stauungen auf den Gängen führen und die messeeigene Ausrufanlage in den Hallen nicht übertönen. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten.
Kabelmanagement: Bei Verlegung stärker dimensionierter Rohre bzw. Kabel ist die vorherige Prüfung der Möglichkeiten und eine Preisvereinbarung mit der Messe Düsseldorf erforderlich. Die Durchführung aller Arbeiten dieser Art und Verankerungen erfolgt ausschließlich nach Vorgaben der Messe Düsseldorf und durch zugelassene Fachfirmen der Messe Düsseldorf. Die Kosten hierfür trägt der Aussteller.
Werbung in Richtung des Nachbarstandes: Außerhalb der eigenen Standflächen darf Werbung auf dem Gelände der Messe Düsseldorf nur durch die Servicepartner der Messe Düsseldorf erfolgen. Ausgerichtete Werbung zu Nachbarständen muss mindestens 3,00 m Abstand zu diesen haben.
70 / 30 Regel für offene Seiten: Anteil an einer Gangseite darf zirka 30 % nicht überschreiten, um damit den offenen Charakter als Ausstellungsstand der Veranstaltung zu dokumentieren. In anderen Worten, 70% der offenen Gangseite müssen frei bleiben.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder wichtige Informationen zum Auf- und Abbau benötigen, besuchen Sie gerne unser Standbauportal:
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